Der folgende Beitrag erschien vorab auf der Webseite der Piratenpartei Deutschland.
Zu EuGH-Urteil über die Zulässigkeit von Facebook-Fanpages erklärt Patrick Breyer, Themenbeauftragter für Datenschutz und Spitzenkandidat der Piratenpartei zur Europawahl 2019:
„Der ‚Big Brother Award‘-Preisträger Facebook respektiert im Umgang mit privaten Informationen weder den Willen seiner Nutzer noch das europäische Datenschutzrecht. Facebook überwacht seine Nutzer total und speichert jeden Klick auch unangemeldeter Besucher auf Vorrat und für eine unbestimmte Dauer. So riskieren Nutzer ständig, dass Informationen über ihre privaten Interessen und Meinungen geklaut, missbraucht oder an Geheimdienste wie die NSA weitergegeben werden.
Es ist richtig, dass die Datenschutzbehörden die Betreiber von Facebook-Fanpages dafür zur Verantwortung ziehen, dass die Rechte der Seitenbesucher mit Füßen getreten werden. Der EuGH bestätigt die Kieler Datenschützer darin, dass die Nutzung von Facebook durch Seitenanbieter unzulässig ist, wenn sie nicht für die Rechtsverstöße von Facebook mitverantwortlich sein wollen. Ich gratuliere zu diesem Erfolg! Nur durch ein knallhartes Verbot von Datenschutzverletzungen kann die Datenkrake Facebook zur Einhaltung unserer Datenschutzgesetze gezwungen werden.
Jetzt ist ein konzertiertes Vorgehen der Datenschutzbehörden gefragt, um Facebook zu einer radikalen Änderung seines überwachungsbasierten Geschäftsmodells zu zwingen. Wir brauchen eine europäische Internet-Datenschutzverordnung, die ein glasklares Verbot der Zwangsidentifizierung und der massenhaften Protokollierung des Surfverhaltens im Internet gewährleistet.
Die Politik sollte Facebook außerdem endlich verpflichten, seinen Nutzern die Kommunikation mit Nutzern anderer Netzwerke und die Mitnahme eigener Daten zu diesen zu ermöglichen. Die Abhängigkeit von diesem Quasi-Monopolisten muss überwunden werden zugunsten nichtkommerzieller dezentraler Netzwerke.“
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